| Girokonten für Vereine und Stiftungen. Worauf achten? | |
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Girokonto für Vereine und StiftungenWollen Vereine oder Stiftungen ein Girokonto eröffnen, dann müssen sie sich zunächst gegenüber der Bank legitimieren. Während eine Privatperson den Personalausweis vorzeigt, muss ein eingetragener Verein einen Auszug aus dem Vereinsregister vorweisen. Ist ein Verein nicht eingetragen, dann muss eine Satzung, in der die Regelungen des Vereins festgelegt wurden, vorgewiesen werden. Ändert sich etwas in der Vorstandschaft, beispielsweise der Kassier wechselt, muss diese Änderung ebenfalls der Bank per Nachweis mitgeteilt werden. Auch eine Stiftung muss sich durch rechtlich gültige Dokumente legitimieren, beispielsweise die Satzung. Erst dann kann ein Girokonto durch einen Vertretungsberechtigten eröffnet werden.Wer darf Gelder abheben und verwalten? Wer Gelder abheben darf, wird ebenfalls in der Satzung des Vereins bzw. der Stiftung festgelegt. Oft gibt es Einzelvertretungsberechtigungen, wobei sich der Berechtigte bei der Bank mit dem Personalausweis ausweist. Bei Stiftungen verfährt man nach dem gleichen Prinzip. Der Abhebungsberechtigte muss sich gegenüber Verein oder Stiftung rechtfertigen, wofür er die Gelder gebraucht hat. Bei Veruntreuung drohen rechtliche Konsequenzen. Bei Stiftungen sind Vertretungsbescheinigungen für die Verwaltung von Geldern notwendig. Viele Stiftungen verfahren nach dem Treuhand-Verfahren. Kontenführung Die Kasse wird meist einmal jährlich stichprobenartig oder komplett von Kassenprüfern geprüft. Buchungen und Belege müssen sauber und nachvollziehbar vom Kassier vorgelegt werden. Ist die Kassenführung in Ordnung, wird der Kassier von der Mitgliederversammlung entlastet. Je nach Satzung ist dabei eine einfache Mehrheit, eine Zweidrittel-Mehrheit, etc., notwendig. Gelder dürfen ausschließlich für Vereinszwecke genutzt werden. In einer Stiftung wird ebenfalls satzungsmäßig bestimmt, wer Gelder verwalten darf. In der Regel einmal jährlich legt die Stiftung die Kasse durch eigens bestimmte Personen offen, wobei Kassenprüfer ebenfalls vor der Mitgliederversammlung prüfen, ob die Kasse rechtens geführt wurde. Im positiven Fall folgt die Entlastung. Sowohl bei Vereinen als auch bei Stiftungen - wie auch immer diese ihr Finanzmanagement organisieren - ist es enorm wichtig, dass Buchungsbewegungen auf den Konten transparent sind. Sind Girokonten für Vereine und Stiftungen kostenlos? In der Regel sind Girokonten für Vereine und Stiftungen nicht kostenlos. Es gibt jedoch einige wenige Banken, die kostenlose Girokonten für solche Zwecke anbieten. Auskunft geben kann die Stiftung Warentest, die prüft ob solche Konten wirklich kostenlos sind. |
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